Skip to main content

Wann brauche ich einen Schnelltest?

Mit der Bundesnotbremse wurde auch die Testpflicht für einen Friseurbesuch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 eingeführt.

 

Keine generelle Testpflicht bei Inzidenz unter 100!

Sinkt in unserem Landkreis (Karlsruhe) die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, werden die Maßnahmen der Bundesnotbremse aufgehoben. Für den Friseurbesuch im Haatstudio Guba gelten dann folgende Regeln:

  • Termin nur nach vorheriger Vereinbarung und mit Dokumentation der Kontaktdaten möglich.
  • Während des gesamten Aufenthalts vor Ort müssen alle Beteiligten medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Masken tragen.
  • Für Behandlungen, bei denen die ganze Zeit über eine Maske getragen werden kann (zum Beispiel beim Haareschneiden), entfällt die Testpflicht.
  • Bei einer Rasur oder anderen Behandlungen im Gesicht, bei denen keine Maske getragen werden kann, muss nach wie vor ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorgezeigt werden. Die Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen, sofern sie keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Sie können sich vor Ort bei uns im Salon testen lassen.